Was bedeutet die 3G-Regel ab einer Inzidenz von 35?
Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen. Mit Blick auf steigende Infektionszahlen müssen alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für bestimmte Veranstaltungen/Dienstleistungen negativ getestet sein?
Wofür wird ab einer Inzidenz von 35 ein negativer Antigen-Schnelltest benötigt?
Nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen benötigen einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 48 Stunden alt) für:
Veranstaltungen in Innenräumen, insbesondere in Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Messen und Kongresse in Innenräumen
- Sport- und Wellnessangebote oder vergleichbare Angebote in Innenräumen
- Innengastronomie
- Körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseur, Kosmetik, Körperpflege
- Beherbergungsbetriebe, wobei nicht immunisierte Personen bei der Anreise und erneut nach jeweils vier weiteren Tagen einen Test vorlegen müssen
- Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)
- Touristische Busreisen sowie Kinder-, Jugend- und Familienerholungsfahrten
Was ist der Unterschied zwischen PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?
- PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.
- Antigen-Schnelltests: Haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort